Vereinbarungen für eine Beratung
Auszug aus den "Bedingungen für die Beratung / Psychotherapie / Supervision der psychotherapeutischen Praxis Jörg-Michael Betz"
..... Der Vertrag ist geschlossen, wenn nach dem ausführlichen, kostenlosen Erst- und Informationsgesprächweitere Termine vereinbart werden.
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Dabei verpflichtet sich der Berater:
- zu größtmöglicher Sorgfalt und zur Einhaltung der Schweigepflicht
- die Beratung erfolgt nach den Richtlinien der BTS
- Häufigkeit, Sitzungsdauer und Schwerpunkte der Therapie werden entsprechend den Gegebenheiten, der Belastungsfähigkeit und den Erfordernissen der jeweiligen Beratungssituation vorgeschlagen und vereinbart.
- Die reguläre Sitzungsdauer beträgt 60 min., für Paare 90 min.
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Pflichten des Ratsuchenden:
- die Beratung ist kostenpflichtig.
- Der Regelhonorarsatz beträgt 54,-- €.
- Ein Zuschuss über einen Unterstützungsfonds kann vermittelt werden.
- für nicht rechtzeitig (24 Std vorher) abgesagte Termine werden € 10,-- verrechnet.
- Hinweis: Die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Private Versicherungen übernehmen die Therapiekosten im Normalfall.
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Beratung in persönlichen Notlagen kann auch kostenlos bei den Beratungsstellen der Caritas und des Diakonischen Werkes in Anspruch genommen werden.