Vereinbarungen für eine Beratung

Auszug aus den "Bedingungen für die Beratung / Psychotherapie / Supervision der psychotherapeutischen Praxis Jörg-Michael Betz"

..... Der Vertrag ist geschlossen, wenn nach dem ausführlichen, kostenlosen Erst- und Informationsgesprächweitere Termine vereinbart werden.  

Dabei verpflichtet sich der Berater:

  • zu größtmöglicher Sorgfalt und zur Einhaltung der Schweigepflicht
  • die Beratung erfolgt nach den Richtlinien der BTS
  • Häufigkeit, Sitzungsdauer und Schwerpunkte der Therapie werden entsprechend den Gegebenheiten, der Belastungsfähigkeit und den Erfordernissen der jeweiligen Beratungssituation vorgeschlagen und vereinbart.
  • Die reguläre Sitzungsdauer beträgt 60 min., für Paare 90 min.

Pflichten des Ratsuchenden:

  • die Beratung ist kostenpflichtig.
  • Der Regelhonorarsatz beträgt 54,-- €.
  • Ein Zuschuss über einen Unterstützungsfonds kann vermittelt werden.
  • für nicht rechtzeitig (24 Std vorher) abgesagte Termine werden € 10,-- verrechnet.
  • Hinweis: Die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Private Versicherungen übernehmen die Therapiekosten im Normalfall.

Beratung in persönlichen Notlagen kann auch kostenlos bei den Beratungsstellen der Caritas und des Diakonischen Werkes in Anspruch genommen werden.  

 
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